Willkommen auf den Webseiten vom Schwedter Münzverein e.V.
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2. Externe Links
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3. Urheberrecht/Leistungsschutzrecht
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4. Datenschutz
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Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte für den Fall der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, z. B. durch Spam-Mails, vor. Quelle: Muster Disclaimer
Datenschutzbestimmungen zum Einsatz und Verwendung von kaaloon.de
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Webseite einen Besucherzähler von kaaloon.de integriert.
kaaloon.de ist eine deutsche Webseite die Besucherzähler für die Nutzung auf der eigenen Webseite anbietet. Ein Besucherzähler erfasst Daten darüber, wann eine
betroffene Person auf eine Webseite gekommen ist (sogenannter Timestamp) und mit welcher IP-Adresse (in gekürzter Form) der Zugriff erfolgte.
Ein Besucherzähler wird zur Bestimmung der Anzahl der Zugriffe auf der eigenen Webseite eingesetzt.
Kontaktdaten von kaaloon.de finden Sie hier: Kontaktdaten
Der Zweck des Besucherzählers ist das Zählen der Besucherströme auf unserer Webseite. kaaloon.de nutzt die gewonnenen Daten und Informationen dazu, die Anzahl
der Nutzer unserer Webseite eindeutig zu bestimmen, um für uns ein Widget bereitzustellen, welches die Aktivitäten auf unserer Webseite aufzeigt und das wir sichtbar
bei uns auf der Webseite einbinden können.
kaaloon.de setzt ein Cookie, eine kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internet-Browsers des Seitenbesuchers gespeichert werden, auf dem System
(Computer, Smartphone, u. Ä.) der betroffenen Person, Mit Setzung des Cookies wird kaaloon.de eine Zählung der Nutzer unserer Webseite ermöglicht. Durch jeden
Aufruf einer der Einzelseiten dieser Webseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher ein Besucherzähler von kaaloon.de
integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem System der betroffenen Person automatisch durch die jeweiligen Besucherzähler veranlasst, Daten zum Zwecke der
Zählung an kaaloon.de zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält kaaloon.de Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse
(in gekürzter Form) der betroffenen Person, und den Zugriffzeitpunkt die kaaloon.de dazu dienen, die Anzahl der Besucher eindeutig nachzuvollziehen und in der
Folge eine korrekte Zählung der Nutzer durchzuführen.
Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die erhobenen Daten werden alle 48 Stunden vollständig gelöscht.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Webseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers
verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass kaaloon.de
ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von kaaloon.de bereits gesetzter Cookie jederzeit über den
Internetbrowser gelöscht werden.
Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von kaaloon.de können unter
https://kaaloon.de/datenschutz abgerufen werden.
Diese Webseite ging Mitte August 2000 online. Unser alter Webseitenzähler wird leider nicht mehr betrieben. Somit fangen wir bei einem neuen Anbieter wieder bei Null an.
Unser letzter Stand lief am 31. September 2020 mit 38.560 Besucher im Oktober 2020 aus. Wir bedanken uns für Ihr Interesse.
Impressum
Anbieter:
Schwedter Münzverein e.V.
c/o Thomas Krause
Postfach 100319
16286 Schwedt/Oder Kontakt:
Telefon: 03332/838189
E-Mail: thomas.krause@polymernotes.de
Website: www.numismatik-schwedt.de Bei redaktionellen Inhalten:
Verantwortlich nach § 55 Abs.2 RStV
Wir treffen uns regelmäßig nach unserem Ternimplan um 19:00 Uhr
im Lindenquartier >> Mehr Generationen Haus << in der Bahnhofstrasse 11b in 16303 Schwedt/Oder
Vereinssatzung
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen Schwedter Münzverein e.V.
2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V.
3. Der Sitz des Vereines ist Schwedt/Oder
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 3 Ziele und Aufgaben des Vereines
1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur in der Numismatik, insbesondere der Erfassung des historischen Geld- und Zahlungswesens in der Uckewrmark und Brandenburg.
2. Der Verein organisiert in regelmäßigen (z.Bsp. monatlich) Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder.
3. Begleitung und Vermittlung bei der Herstellung von geschichtsbezogenen Medaillen und Ersatzzahlungsmitteln für Kreis- /Stadt- /Gemeinde- und ähnliche Jubiläen.
4. Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen für Sammler.
5. Der Verein wird eine eigene WEB-Seite betreiben.
6. Den Satzungszweck will der Verein mit Hilfe von Beiträgen und Spenden seiner Mitglieder und Spenden Dritter erreichen.
§ 4 Selbstlose Tätigkeit + Mittelverwendung / Verbot von Begünstigungen
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an des Vereinsvermögen.
Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft / Beendigung der Mitgliedschaft
1. Vereinsmitglied können natürliche Personen oder juristische Personen.
2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist mit einer Frist von drei Monaten
zum Schluss des Geschäftsjahres möglich.
4. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft werden durch den Verein vom Mitglied die zur Mitgliederverwaltung notwendigen Daten erhoben. Das Nähere regelt die Datenschutzordnung des Vereines.
5. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwieder handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt.
Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen, diese entscheidet entgültig. Das Mitglied ist zuz dieser Versammlung einzuladen und anzuhören.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt.
Die Mitglieder sind zur Mitwirkung in den Gremien des Vereins aufgerufen.
§ 7 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
§ 8 Organe des Vereines
Die Organe des Vereines sind:
   a.) Mitgliederversammlung
   b.) Vorstand
§ 9 Mitgliederversammlung
1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet.
2. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
   a.) Wahl und Abwahl des Vorstandes
   b.) [Wahl der Mitglieder weiterer Gremien]
   c.)
   d.) Genehmigung des Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Invenstitionsplans.
   e.) Beschlussfassung über den Jahresabschluss
   f.) Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
   g.) Beschlussfassung über Entlastung des Vorstandes
3. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich eingeladen.
Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25% der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen.
Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrages auf schriftliche Berufung tragen.
5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, ihre Beschlüsse werden mit Stimmemmehrheit gefasst.
6. Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung,
ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben.
§ 10 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 25 BGB.
Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
2. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstandes.
3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 4 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.
4. Der Vorstand tagt, wenn erforderlich, anlässlich der monatlichen Sammlertreffen der Mitglieder.
5. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von dem Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 11 Satzungsänderungen und Auflösung
1. Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei
Dritteln der ansesenden Stimmberechtigten. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den Mitgliedern bis spätestens einen Monat
vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten.
2. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die der zuständigen Registrierbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und
bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
§ 12 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Stadt Schwedt/Oder, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zweche im Sinne des § 3 Abs.1 dieser Satzung zu verwenden hat.